Neue Einwanderungsreform in Spanien 2025: Alle Änderungen im Gesetz RD 1155/2024 für Migranten
Inhaltsübersicht
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Wichtigste Änderungen der spanischen Einwanderungsgesetzgebung im Jahr 2025
- 1. Änderungen der Visagesetzgebung
- 2. Änderungen im Arbeitsrecht
- 3. Familienzusammenführung (regroupement familial Espagne 2025)
- 4. Studierende
- 5. Ein Mechanismus der „zweiten Chance“ zur Wiederherstellung des legalen Status
- 6. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen für Personen, denen der Flüchtlingsstatus verweigert wurde
- Wann tritt die neue Einwanderungsreform in Spanien in Kraft?
- Wie wirkt sich die Einwanderungsreform auf die spanische Wirtschaft aus?

Wichtige Änderungen im spanischen Einwanderungsgesetz treten im Mai 2025 in Kraft. Sie vereinfachen Visa, Arbeit, Familienzusammenführung und ermöglichen Migranten ein „zweites Leben“. Erfahren Sie, welche Änderungen Auswanderer in Spanien erwarten.
Die Aktualisierung der spanischen Einwanderungsgesetzgebung im Mai 2025 bringt wesentliche Änderungen mit sich, die die Legalisierung und Beschäftigung von Ausländern im Land vereinfachen. Diese Reform betrifft Studierende, Familien spanischer Staatsbürger und internationale Studierende. Die neuen Regeln treten heute, am 20. Mai 2025, in Kraft.
In diesem Artikel haben wir alle wichtigen Informationen für Ausländer zur neuen spanischen Einwanderungsverordnung (RD 1155/2024) zusammengestellt.
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Wichtigste Änderungen der spanischen Einwanderungsgesetzgebung im Jahr 2025
1. Änderungen der Visagesetzgebung
- Verlängerung der Gültigkeit des Visums zur Arbeitssuche: Es ist nun ein Jahr statt drei Monaten gültig, was das Risiko eines Verlusts des Aufenthaltsstatus verringert.
- Vereinfachtes Verfahren zur Änderung der Aufenthaltsart: Ab sofort ist keine Ausreise mehr erforderlich, um nach einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
- Klare Bezeichnungen und Bedingungen für Visa: Der neue Text schafft eine spezifische Bezeichnung für Visa und klärt so die Regelungen, Voraussetzungen und Verfahren. Alle Erstvisa sind ein Jahr gültig und können um vier Jahre verlängert werden.
- Die Mindestaufenthaltsdauer für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wurde von drei auf zwei Jahre verkürzt, wobei die Voraussetzungen vereinfacht wurden. Die Voraussetzungen wurden zudem flexibler gestaltet, sodass Arbeitnehmer und Selbstständige von Beginn an sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständige arbeiten können.
2. Änderungen im Arbeitsrecht
- Die Status „sozial“ und „Arbeit“ werden zu „sozial-arbeitsrechtlich“ (arraigo sociolaboral) zusammengefasst.
- Genehmigung mehrerer Kurzzeitverträge: Anstelle eines einzigen Arbeitsvertrags können nun mehrere Kurzzeitverträge abgeschlossen werden, beispielsweise für Saisonarbeit.
- Die maximale Arbeitszeit wurde für einige Kategorien von 30 auf 20 Stunden pro Woche reduziert.
- Arbeitsaufnahme ohne vorherige Arbeitserlaubnis möglich: Die meisten der mit der neuen Reform eingeführten Genehmigungen ermöglichen die sofortige Aufnahme einer Tätigkeit, ohne dass eine vorherige Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer beantragt werden muss.
- Sondergenehmigungen für Saisonarbeit wurden eingeführt: mit einem vereinfachten Einstellungsverfahren.
- Verbesserter Schutz der Arbeitnehmerrechte: Arbeitnehmer müssen über spezifische und schriftliche Informationen (in einer ihnen verständlichen Sprache) über Arbeitsbedingungen, Unterkunft und sonstige Kosten verfügen.
3. Familienzusammenführung (regroupement familial Espagne 2025)
Spanische Staatsbürger können Verwandte ersten Grades (Partner, Kinder unter 26 Jahren, Eltern, Geschwister) einladen.
Verwandte sind mit einer Arbeitserlaubnis zur Einreise berechtigt.
Ein Nachweis über die finanzielle Unterstützung der letzten sechs Monate ist erforderlich, mit einem Mindesteinkommen von ca. 1.050 € für zwei Personen. Empfohlen werden 1.200–1.500 €.
Die Möglichkeit, die Familienzusammenführung von spanischem Territorium aus zu beantragen, wurde ebenfalls eingeführt, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
4. Studierende
Ausländische Studierende an Berufs- oder Hochschulen können bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Tätigkeit muss nicht mit ihrem Fachgebiet in Zusammenhang stehen.
Die Anforderungen und Pflichten der Bildungseinrichtungen wurden verschärft, wodurch die Rechte der Studierenden besser geschützt wurden.
5. Ein Mechanismus der „zweiten Chance“ zur Wiederherstellung des legalen Status
Migranten, die ihre Aufenthaltserlaubnis aus administrativen Gründen (Fristverzug, Auslandsaufenthalt, fehlerhafte Dokumente) verloren haben, können ihren Status wiederherstellen.
Wichtig: Dies gilt nicht für Fälle im Zusammenhang mit Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. Dieser Mechanismus soll laut Regierung Menschen helfen, aus der „Grauzone“ der Illegalität herauszukommen.
6. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen für Personen, denen der Flüchtlingsstatus verweigert wurde
Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die sich aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform in Spanien aufhielten, können eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wann tritt die neue Einwanderungsreform in Spanien in Kraft?
Die im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlichten neuen Regeln treten am 20. Mai 2025 in Kraft.
Die ersten Arbeitserlaubnisse nach dem neuen Verfahren werden im Sommer 2025 ausgestellt.
Wie wirkt sich die Einwanderungsreform auf die spanische Wirtschaft aus?
Die Reform soll dazu beitragen, innerhalb von drei Jahren jährlich bis zu 300.000 Migranten zu legalisieren. Dies ist wichtig für die spanische Wirtschaft, da Migranten mehr als 13 % der sozialversicherungspflichtigen Personen ausmachen.
Änderungen der spanischen Einwanderungsgesetzgebung eröffnen neue Möglichkeiten – erfordern aber auch präzise Unterlagen. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, einen Job finden, mit Ihrer Familie zusammenführen oder Ihren Rechtsstatus wiederherstellen möchten, lassen Sie sich von den Experten von Visit World beraten.
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Wir möchten Sie daran erinnern! Am 2. Dezember 2024 ist in Spanien ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Touristen verpflichtet, beim Einchecken in ein Hotel oder beim Mieten eines Autos in Spanien persönliche Daten anzugeben. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, das Sicherheitsniveau im Land zu erhöhen, aber die neuen Regeln haben einige Debatten ausgelöst. Wir haben Ihnen bereits gesagt, welche persönlichen Daten Touristen in Spanien nun angeben müssen und wie sich dies auf die Privatsphäre auswirkt.
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