Das Visum zur Familienzusammenführung in Belgien: Was ist das für eine Genehmigung, wer kann sie erhalten, Voraussetzungen und Verfahren für die Erlangung
Inhaltsübersicht
- Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien?
- Wer benötigt ein Familienzusammenführungsvisum, um nach Belgien zu ziehen?
- Voraussetzungen für die Familienzusammenführung für EU-Bürger in Belgien
- Belgisches Visum zur Familienzusammenführung
- Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung mit einem Ehepartner oder eingetragenen Partner in Belgien
- Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien für Kinder
- Visum zur Familienzusammenführung mit anderen unterhaltsberechtigten Verwandten
- Erforderliche Dokumente für ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien
- Kosten für Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Belgien
- Gültigkeit des Visums zur Familienzusammenführung in Belgien
- Wie kann ich mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Belgien zu Familienmitgliedern nachziehen?
- Familienvisa für Flüchtlinge und Asylbewerber in Belgien
- Was ist nach der Ankunft Ihres Familienmitglieds in Belgien zu tun?

Die belgische Einwanderungsbehörde hat neue Voraussetzungen für die Erteilung eines beschleunigten Visums zur Familienzusammenführung bekannt gegeben, darunter das Mindesteinkommen der Sponsoren. Erfahren Sie, wer ein Visum benötigt, welche Voraussetzungen für die Beantragung gelten, welche Dokumente dafür benötigt werden und was sich für Ausländer nach dem neuen Gesetz ändert
Die belgische Einwanderungsbehörde (DVZ/OE) gab kürzlich bekannt, dass sie beschleunigte Visa zur Familienzusammenführung nur noch an Angehörige von Personen vergeben wird, die von Aufenthaltsberechtigten gesponsert werden, mindestens 5.000 € brutto pro Monat verdienen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Zuvor gab es keine Mindesteinkommensvoraussetzung. Das beschleunigte Verfahren dauert 15 Tage, während die Standardbearbeitungszeit für nicht beschleunigte Verfahren 9 Monate beträgt.
Die neuen Einkommensvoraussetzungen gelten jedoch nicht für Inhaber einer Blauen Karte EU, unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer oder Forscher mit Praktikumsvereinbarung sowie für selbstständige Geschäftsführer, die im Rahmen des bisherigen beschleunigten Verfahrens eine gültige Berufskarte besitzen.
Die Richtlinienänderungen werden es vielen Ausländern erschweren, ihre Familien schnell zu unterstützen. Lesen Sie weiter, um mehr über die aktuellen Regeln für die Erlangung eines Visums zur Familienzusammenführung in Belgien zu erfahren.
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Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien?
Ausländer, die planen, nach Belgien zu ziehen, um bei einem nahen Verwandten zu leben, benötigen ein Visum zur Familienzusammenführung. Diese Aufenthaltserlaubnis kann von Ehepartnern, Lebenspartnern, Kindern und in einigen Fällen auch von anderen nahen Verwandten ausgestellt werden. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, dem Status des in Belgien lebenden Verwandten und der Art der familiären Beziehung abhängen.
Wichtig! Die belgische Einwanderungsbehörde stellt jährlich über 50.000 Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen des Familienzusammenführungsvisums aus. Dies entspricht fast der Hälfte der gesamten Einwanderung in das Land.
Wer benötigt ein Familienzusammenführungsvisum, um nach Belgien zu ziehen?
Nicht-EU-Bürger, die nach Belgien ziehen möchten, um mit ihren Verwandten zusammengeführt zu werden, müssen im Rahmen des Familienzusammenführungsverfahrens ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Bedingungen für den Familiennachzug hängen vom Status der in Belgien lebenden Person ab. Folgende Familienmitglieder können Drittstaatsangehörigen nachziehen:
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner (ab 21 Jahren).
- Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners, sofern diese unter 18 Jahre alt sind.
- Kinder über 18 Jahren, sofern sie von Ihnen abhängig sind.
Voraussetzungen für die Familienzusammenführung für EU-Bürger in Belgien
EU- und EFTA-Bürger benötigen kein Visum für die Einreise nach Belgien zum Zweck der Familienzusammenführung. Diese Regelung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des bereits im Land lebenden Verwandten. Bei längerfristigem Aufenthalt müssen Sie sich jedoch nach Ihrer Ankunft in Belgien bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Sie müssen außerdem eine Aufenthaltskarte (eID) beantragen. Die Art der Karte hängt von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab. EU-Bürger erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu fünf Jahre. Diese Karte enthält eine belgische Personalnummer und eine Arbeitserlaubnis.
Folgende Verwandte können zu EU-Bürgern nach Belgien ziehen:
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner (ab 21 Jahren).
- Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners (bis 21 Jahre).
- Kinder über 21 Jahren, die von Ihnen abhängig sind.
- Andere abhängige Verwandte, die unter Ihrer Obhut stehen, wie Eltern, Großeltern oder Enkelkinder (sofern wirtschaftlich abhängig).
Belgisches Visum zur Familienzusammenführung
Das Verfahren zur Familienzusammenführung in Belgien umfasst zwei Hauptschritte.
Schritt 1: Der Ausländer muss in seinem Heimatland ein Visum Typ D (Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) beantragen. Dieses Visum ermöglicht Ihnen die Einreise nach Belgien, um mit einem bereits im Land lebenden Familienmitglied zusammengeführt zu werden.
Schritt 2: Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim örtlichen Rathaus melden, wo Sie in das Ausländerregister eingetragen werden. Erst dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Belgien beantragen.
Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung mit einem Ehepartner oder eingetragenen Partner in Belgien
Ausländer können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um zu ihrem in Belgien lebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner zu ziehen. Die Voraussetzungen variieren je nach Art der Beziehung leicht.
- Für Ehepartner
1. Sie müssen rechtsgültig verheiratet sein und eine Heiratsurkunde vorlegen.
2. Beide Partner müssen mindestens 21 Jahre alt sein (oder 18 Jahre, wenn die Ehe vor der Einreise nach Belgien geschlossen wurde).
3. Sie müssen planen, zusammen in Belgien zu leben.
4. Belgien erkennt Polygamie nicht an. Wenn Sie mehrere Ehepartner haben, kann nur einer von ihnen ein Visum beantragen.
- Für eingetragene Partner
1. Sie müssen eine offizielle Bestätigung Ihrer eingetragenen Partnerschaft vorlegen.
2. Sie müssen beide 21 Jahre alt sein (oder 18 Jahre, wenn Sie vor dem Umzug mindestens ein Jahr zusammengelebt haben).
3. Sie müssen nachweisen, dass Ihre Beziehung stabil und langfristig ist (z. B. Zusammenleben seit mehr als einem Jahr, häufige Treffen oder ein gemeinsames Kind).
4. Sie planen, zusammen in Belgien zu leben.
5. Beide Partner dürfen nicht verheiratet oder in einer Beziehung sein.
Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien für Kinder
Als Einwohner Belgiens können Sie ein Visum zur Familienzusammenführung mit Ihren leiblichen oder adoptierten Kindern sowie den Kindern Ihres Ehegatten oder Lebenspartners beantragen.
- Wenn Sie EU-Bürger sind, muss das Kind unter 21 Jahre alt sein.
- Wenn Sie kein EU-Bürger sind, muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
- Das Kind muss unverheiratet sein und bei Ihrer Ankunft bei Ihnen wohnen.
Bei Kindern Ihres Ehegatten oder Lebenspartners müssen Sie einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht erbringen oder die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils für den Umzug des Kindes nach Belgien einholen.
Wichtig! Es ist auch möglich, ein Visum für volljährige Kinder (ab 18/21 Jahren) zu beantragen, wenn diese auf Ihre Pflege angewiesen sind, beispielsweise aufgrund einer Behinderung oder einer schweren Krankheit.
Visum zur Familienzusammenführung mit anderen unterhaltsberechtigten Verwandten
EU-Bürger mit Wohnsitz in Belgien können ein Visum zur Familienzusammenführung für Eltern oder andere nahe Verwandte, wie Großeltern oder Enkelkinder, beantragen, wenn diese von ihnen unterhaltsberechtigt sind. Hierzu muss der EU-Bürger in Belgien beschäftigt sein oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seinen Angehörigen zu unterstützen. Ein Nachweis über die Krankenversicherung des Angehörigen muss ebenfalls vorgelegt werden.
Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Belgien können jedoch keine anderen Verwandten im Rahmen der Familienzusammenführung einladen, wenn sie von diesen abhängig sind.
Erforderliche Dokumente für ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien
Um ein Visum Typ D zur Familienzusammenführung zu beantragen, muss Ihr Familienmitglied der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat folgende Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular.
- Gültiger Reisepass.
- Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Ihres Reisepasses als Bürge.
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses.
- Standardärztliches Attest des Familienmitglieds.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Versorgung des Angehörigen in Belgien.
- Nachweis einer Krankenversicherung.
- Erklärung über das Fehlen eines Vorstrafenregisters.
- Für Kinder mit Behinderungen: ein ärztliches Attest eines von der Botschaft oder dem Konsulat bestellten Arztes.
Wichtig! Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag kann je nach Komplexität des Falles variieren. Die Einwanderungsbehörde muss jedoch spätestens neun Monate später eine Entscheidung treffen.
Kosten für Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Belgien
- Visum Typ D (Langzeit): 180 Euro. Die Gebühr muss im Voraus bezahlt und der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden.
- Aufenthaltserlaubnis: 313 Euro (eingeführt 2022).
Gültigkeit des Visums zur Familienzusammenführung in Belgien
Das Visum Typ D ist bis zu einem Jahr gültig und nicht verlängerbar. Es ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Belgien. Bei Ihrer Ankunft müssen Sie eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Läuft das Visum ab, können Sie sich an Ihr Gemeindeamt wenden, um Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen.
Das Visum zur Familienzusammenführung berechtigt Sie nicht automatisch dazu, in Belgien zu arbeiten, zu studieren oder Sozialleistungen zu beziehen. Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, müssen Sie bei Ihrer Ankunft im Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wie kann ich mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Belgien zu Familienmitgliedern nachziehen?
Besitzen Sie sowohl eine unbefristete als auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Belgien? Sie können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um Ihre Verwandten nachziehen zu lassen. Diese Möglichkeit steht Ehepartnern, eingetragenen Partnern und Kindern unter 18 Jahren zur Verfügung.
Die Aufenthaltserlaubnis des Familienmitglieds in Belgien muss mindestens drei Monate gültig sein. Nach Ihrer Ankunft in Belgien erhält Ihre Familie eine Aufenthaltserlaubnis für den gleichen Zeitraum wie Ihre eigene, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Familienvisa für Flüchtlinge und Asylbewerber in Belgien
Wenn Ihnen in Belgien der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, können Ihre Verwandten ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um zu Ihnen zu ziehen:
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner (über 21 Jahre alt).
- Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Ehepartners (unter 18 Jahre alt).
- Ihre Kinder, die von Ihnen abhängig sind (über 18 Jahre alt).
Auch Eltern von Minderjährigen, denen in Belgien internationaler Schutz gewährt wurde, können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Andere Verwandte, wie z. B. Geschwister, können von diesem Verfahren nicht profitieren, können aber aus humanitären Gründen ein Visum beantragen.
Das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen sind dieselben wie in anderen Fällen. Die Antragsgebühr beträgt 180 Euro. Für die Übersetzung oder Legalisierung von Dokumenten oder die Überprüfung familiärer Bindungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Familienangehörige von Flüchtlingen können jedoch von einem Teil dieser Gebühren befreit werden.
Was ist nach der Ankunft Ihres Familienmitglieds in Belgien zu tun?
Nach der Ankunft in Belgien müssen Ihre Angehörigen:
1. Sich beim örtlichen Bürgeramt/Rathaus anmelden, wo sie in das Ausländerregister eingetragen werden.
2. Innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine belgische eID beantragen. Dieses Dokument ist in der Regel so lange gültig wie Ihre eigene Aufenthaltserlaubnis.
Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis können Familienmitglieder ohne separate Erlaubnis eine Arbeit suchen. Ehepartner/Partner von Nicht-EU-/EFTA-Bürgern, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Belgien besitzen, benötigen jedoch eine separate Arbeitserlaubnis.
3. Ein Konto bei einer belgischen Bank eröffnen.
4. Eine Krankenversicherung abschließen.
5. Sich bei der Sozialversicherung anmelden.
Die neuen Regeln für Visa zur Familienzusammenführung in Belgien verlangen von Sponsoren ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 5.000 Euro, um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Dies erschwert den Prozess für viele Ausländer, insbesondere für diejenigen, die die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dennoch bleibt ein Visum zur Familienzusammenführung eine wichtige Option für diejenigen, die mit ihren Angehörigen in Belgien leben möchten.
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Häufig
gestellte Fragen
Wie lange dauert es, ein Visum zur Familienzusammenführung in Belgien zu erhalten?
Was sind die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Belgien?
Wer kann mich in Belgien sponsern?
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