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Blaue Karte EU in Polen im Jahr 2025: ein umfassender Leitfaden für ausländische Fachkräfte

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Blaue Karte EU in Polen im Jahr 2025: ein umfassender Leitfaden für ausländische Fachkräfte

Möchten Sie legal und mit erweiterten Rechten in Polen leben und arbeiten? Seit 2025 ist die Blaue Karte EU für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern noch zugänglicher. Unser Leitfaden enthält aktuelle Anforderungen, aktualisierte Regeln, eine Liste von Dokumenten und praktische Tipps. Erfahren Sie, wie Sie diese Erlaubnis erhalten und ein stabiles Leben in Europa aufbauen

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Im Jahr 2025 aktualisierte Polen die Regeln für die Erlangung der Blauen Karte EU – einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Diese Art der Legalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung, ein stabiles Leben und die Integration in den europäischen Arbeitsmarkt.


Dieses Material enthält aktuelle Anforderungen, neue Regeln, Tipps zur Registrierung und die wichtigsten Vorteile dieses Status in Polen.


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Was ist die Blaue Karte EU?


Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis, die hochqualifizierten Ausländern die Arbeit in den Ländern der Europäischen Union ermöglicht. Sie wurde 2009 eingeführt, und Polen wendet dieses System seit 2012 an. Am 1. Juni 2025 traten neue Regeln in Kraft, die die Karte für Fachkräfte aus dem Ausland zugänglicher und attraktiver machten.


Die wichtigsten Vorteile der Blauen Karte:

- Schnelleres und stabileres Legalisierungsverfahren.

- Erweiterte Arbeitsrechte.

- Einfachere Familienzusammenführung.

- Weg zum Daueraufenthalt oder zum EU-Aufenthaltsstatus.

- Möglichkeit, in anderen EU-Ländern zu arbeiten.


Wer kann die Karte beantragen?


Die Blaue Karte richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte, die:

1. über einen Hochschulabschluss oder einschlägige Berufserfahrung verfügen;

2. seit mindestens sechs Monaten einen Vertrag mit einem polnischen Arbeitgeber abgeschlossen haben;

3. ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 12.272,58 PLN (das entspricht 150 % des nationalen Durchschnitts) beziehen.


Zusätzlich müssen die Bewerber mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet bzw. drei Jahre in den anerkannten Berufen (IT, Cybersicherheit, Ingenieurwesen usw.) nachweisen.


Zu den Berufen, die Vorzugsbedingungen erhalten, zählen:

- Programmierer, Entwickler mobiler Anwendungen;

- Analysten und Datenbankadministratoren;

- Cybersicherheitsspezialisten;

- IT-Manager;

- AR/VR-Spezialisten;

- Medizinische IT-Mitarbeiter.


Welche Unterlagen müssen Sie vorbereiten?


Um im Jahr 2025 eine Blaue Karte zu beantragen, benötigen Sie:

- Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt (persönlich ausgefüllt).

- Anlage 1 – vom Arbeitgeber (Informationen zum Unternehmen, Vertrag, Gehalt).

- Anlage 2 – vom Antragsteller (persönliche Daten, Qualifikationen).

- Gültiger Reisepass (mit Kopien aller Seiten).

- 4 aktuelle Farbfotos (3,5 × 4,5 cm).

- Arbeitsvertrag/Arbeitsvertrag für mindestens 6 Monate.

- Diplom oder Nachweis über Berufserfahrung (mit Übersetzung).

- Wohnsitzbestätigung in Polen (Mietvertrag, Aufenthaltserlaubnis usw.).

- Krankenversicherung (staatlich oder privat).

- Zahlungsbeleg für die staatliche Abgabe (440 PLN + 50 PLN).

- Gutachten des Landrats (in seltenen Fällen, wenn erforderlich).

Wichtig! Das Regionalbüro kann zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern. Es wird empfohlen, alle Originale mitzuführen.


Wie beantragt man eine polnische Blaue Karte?


Der Antrag auf eine Blaue Karte muss persönlich beim zuständigen Woiwodschaftsbüro für Ausländer eingereicht werden. Die Registrierung erfolgt online über die Website des Regionalbüros. Nach der Einreichung werden biometrische Daten bereitgestellt. Bis zur Prüfung des Antrags hat der Antragsteller das Recht, sich legal in Polen aufzuhalten.

Das Prüfungsverfahren kann einen bis mehrere Monate dauern. Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte werden jedoch in der Regel schneller bearbeitet als andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen.


Wie lange ist die Blaue Karte gültig?


- Mindestens: 9 Monate (6-Monats-Vertrag + 3 Monate).

- Maximal: bis zu 3 Jahre.

Sie können die Gültigkeit verlängern, indem Sie vor Ablauf der Karte einen Antrag stellen.


Was ist bei einem Arbeitsplatzwechsel zu tun?


Die neuen Regeln bieten mehr Flexibilität:

- Nach zwei Jahren mit der Blauen Karte können Sie Arbeitgeber, Position oder Branche ohne neuen Antrag wechseln. Sie müssen lediglich den Bezirksrat innerhalb von 15 Tagen informieren.

- Bis zu zwei Jahre – Änderungen müssen mit dem Woiwoden abgesprochen werden.

- Nach der Entlassung haben Sie bis zu sechs Monate Zeit, eine neue Stelle zu finden (zuvor drei Monate).


Welche Rechte hat die Familie des Karteninhabers? Die Blaue Karte bietet Familienmitgliedern erweiterte Möglichkeiten:

- Ein Partner kann ohne zusätzliche Genehmigungen eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten.

- Kinder können zu den gleichen Bedingungen wie polnische Staatsbürger an polnischen Schulen lernen.


Bei einem Umzug aus einem anderen EU-Land können sich Familienmitglieder innerhalb von 30 Tagen in Polen legalisieren.


Wichtige Änderungen der polnischen Blauen Karte 2025


Wichtige Neuerungen traten im Juni 2025 in Kraft:

- Vertragslaufzeit von 6 Monaten statt 12 Monaten – einfacherer Erhalt der Karte.

- Vereinfachte Anforderungen an die Berufserfahrung – 3 Jahre für IT- und verwandte Berufe.

- Erlaubnis zur Gründung eines eigenen Unternehmens (FOP) parallel zur Haupttätigkeit.

- Mobilität innerhalb der EU: Bis zu 90 Tage im Ausland ohne neue Arbeitserlaubnis arbeiten.

- Die Karte ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber oder Gehalt gebunden.

- Mehr Zeit für die Jobsuche nach einer Kündigung – 6 Monate.

- Schnelleres Verfahren für Inhaber einer Karte aus einem anderen EU-Land – bis zu 30 Tage.


Die Beantragung einer polnischen Blauen Karte ist ein verantwortungsvoller Prozess. Wenn Sie keine Fehler machen und keine Zeit verlieren möchten, wenden Sie sich an Experten.

Auf dem Visit-Portal können Sie eine individuelle Beratung durch erfahrene Anwälte buchen. Diese prüfen Ihre Chancen, helfen Ihnen bei der Dokumentensammlung, reichen einen fehlerfreien Antrag ein und unterstützen Sie bis zum Ende.

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Zur Erinnerung! Frankreich hat die Voraussetzungen für die Erlangung der Blauen Karte EU ab 2025 vereinfacht. Berufserfahrung statt Diplom, kürzere Verträge und ein einfacherer Umzug aus anderen EU-Ländern. Wir haben Ihnen bereits erklärt, wie sich das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Arbeitnehmer in Frankreich ändern wird.





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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Kann ich eine Blaue Karte ohne Hochschulabschluss beantragen?

Ja, wenn Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet haben (oder 3 Jahre in IT- und verwandten Berufen), ist kein Hochschulabschluss erforderlich.

Ist ein Arbeitgeberwechsel nach Erhalt der Karte möglich?

Ist es möglich, mit einer polnischen Blauen Karte in einem anderen EU-Land zu arbeiten?

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