Arbeitsvisum für Frankreich im Jahr 2025: aktuelle Regeln, Genehmigungsarten, neue Anforderungen

Frankreich ist bekannt für seine Schönheit, seinen kulturellen Reichtum und seine entwickelte Wirtschaft. Das macht es zu einem attraktiven Ziel für Ausländer, die nach Arbeitsmöglichkeiten und neuen Lebenserfahrungen suchen. Um in einem neuen Land Arbeit zu finden, benötigen Ausländer jedoch eine offizielle Genehmigung. Erfahren Sie mehr über das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Frankreich, die verschiedenen Visaarten und die erforderlichen Dokumente.
Migranten aus vielen Ländern der Welt, darunter Moldawien, Mauritius und Nepal, träumen davon, zum Arbeiten nach Frankreich zu ziehen. Kein Wunder, denn Frankreich ist ein wahrer Wirtschaftsriese im Herzen Europas. Der Kontakt zu französischen Arbeitgebern öffnet Ausländern die Tür zur Erlangung eines Arbeitsvisums. Wichtig ist jedoch, dass die Einhaltung der Gesetze ein Schlüsselfaktor für einen erfolgreichen Prozess ist. Machen Sie sich mit den Anforderungen der französischen Gesetzgebung für Arbeitsmigranten vertraut und reichen Sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht ein.
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Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Ausländer in Frankreich
Das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums in Frankreich kann kompliziert und langwierig sein, ist aber mit der richtigen Vorbereitung und den vollständigen Unterlagen durchaus machbar. Hier sind einige grundlegende Schritte zur Erlangung eines Arbeitsvisums:
1. Wahl des Visumtyps
Zunächst müssen Sie bestimmen, welche Art von Visum Sie entsprechend dem Zweck Ihres Aufenthalts in Frankreich benötigen.
2. Dokumente vorbereiten
Sie müssen alle erforderlichen Dokumente bereithalten: Reisepass, Fotos, Bestätigungen des Arbeitgebers oder der Universität, ärztliche Atteste, Arbeitserlaubnis usw.
3. Antragstellung
Der Antrag wird beim französischen Konsulat oder über das Visa-Service-Center gestellt. Seit 2025 muss der Antrag online über die Plattformen France-Visas oder Démarches Simplifiée eingereicht werden.
4. Zahlung der Konsulargebühren
Zahlung der Konsulargebühr für die Antragsbearbeitung.
5. Interview und Untersuchung
Für einige Visaarten ist ein Interview oder eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
6. Wartezeit
Die Antragsbearbeitung kann 10 bis 60 Tage dauern.
7. Visumerteilung
Nach der Genehmigung können Sie das Visum beim Konsulat beantragen.
Arten von Arbeitsvisa für Expats nach Frankreich
Visa werden nach Aufenthaltsdauer und Art der Tätigkeit unterschieden. Hier sind die wichtigsten:
- Kurzaufenthaltsvisum (Visa de court séjour): für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen. Für die Teilnahme an Konferenzen, die Durchführung von Projekten oder Saisonarbeit.
- Arbeitsvisum (Visa de long séjour): für Personen, die länger als 90 Tage in Frankreich bleiben möchten. Kann für 1, 2 oder 3 Jahre ausgestellt werden.
- Saisonarbeitsvisum (Visa travailleur saisonnier): für Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Investoren- und Unternehmervisum (Visa entrepreneur): für Personen, die in Frankreich ein Unternehmen gründen.
- Lehrer- und Wissenschaftlervisum (Visa scientifique et enseignant): für die Tätigkeit an Universitäten oder Forschungsinstituten.
- IT-Spezialistenvisum (Visa travailleur en informatique): eine separate Kategorie für Fachkräfte im Bereich Informationstechnologie.
- Visum „Talent – Qualifizierter Mitarbeiter“ (Salarié qualifié): Eingeführt ab 2025 für qualifizierte Fachkräfte mit einem reduzierten Jahresgehaltsbedarf von 35.891 €.
- Visum „Talent – Medizinische und pharmazeutische Berufe“: Speziell für ausländische Ärzte, Apotheker und medizinisches Personal. Mindestgehalt: 41.386 € pro Jahr.
Kurzzeitarbeitsvisum für Frankreich
Mit einem Kurzzeitarbeitsvisum können Sie bis zu 90 Tage in Frankreich arbeiten. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie das Land verlassen und eine neue Genehmigung beantragen.
Eines der wichtigsten Dokumente ist die Arbeitserlaubnis (autorisation de travail), die über die Agentur DIRECCTE eingeholt wird. Sie wird vom französischen Arbeitgeber ausgestellt.
Dokumentenpaket:
- Zwei Fotos im Format 35 x 45 mm;
- Ausgefülltes Antragsformular (Französisch/Englisch);
- Original-Arbeitsvertrag;
- Arbeitserlaubnis (autorisation de travail);
- Reisepass und Kopien aller Seiten;
- Einkommensbescheinigung;
- Heiratsurkunde (falls erforderlich);
- Hin- und Rückflugtickets;
- Versicherungspolice für den Schengen-Raum;
- Bescheinigung der Arbeitsstelle über Dienstzeit, Position und Steuererklärung;
- Für Unternehmer: Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister und Steuererklärung.
Langzeitvisum für Frankreich
Dieses Visum wird Personen ausgestellt, die länger als 90 Tage arbeiten möchten.
Zunächst muss der Arbeitgeber beim OFII oder DIRECCTE einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen. Erst nach Erhalt kann ein Visum beantragt werden.
Erforderliche Dokumente:
- Drei Fotos;
- Zwei Fragebögen;
- Genehmigung des OFII oder der DIRECCTE;
- Arbeitsbuch;
- Bescheinigung der letzten Arbeitsstelle, Lebenslauf, Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber;
- Reisepass;
- Ärztliches Attest der Botschaft.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nun nur noch sechs Monate, nicht wie bisher zwölf.
Blaue Karte EU für Frankreich (Carte Bleue Européenne)
Die Blaue Karte ermöglicht hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten, in Frankreich (und in der EU allgemein) zu leben und zu arbeiten. Voraussetzungen für die Erlangung:
- Hochschulabschluss (mindestens 3 Jahre) oder ab 2025: nachgewiesene 3-jährige Berufserfahrung in einem relevanten Bereich innerhalb der letzten 7 Jahre;
- Arbeitsvertrag für mindestens 6 Monate;
- Gehalt: mindestens 53.836,50 € pro Jahr (das 1,5-fache des französischen Durchschnittsgehalts);
- Dokumente: Vertrag, Diplom oder Berufserfahrungsnachweis, Steuerbescheinigungen, Lebenslauf, Arbeitserlaubnis, ärztliches Attest usw.
Änderungen bei der Mobilität: Für einen Umzug in ein anderes EU-Land genügt nun ein Aufenthalt von 12 Monaten (vorher 18 Monate), für einen Umzug nur noch 6 Monate.
- Die Blaue Karte wird für 1–3 Jahre ausgestellt und kann auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.
Die Erlangung eines Arbeitsvisums für Frankreich bleibt 2025 für qualifizierte Fachkräfte eine realistische Option. Trotz der Komplexität des Verfahrens strebt Frankreich eine Liberalisierung der Arbeitsmigration an – dies zeigt sich in der Vereinfachung der Anforderungen für die Blaue Karte, der Einführung neuer Visa für Ärzte und Fachkräfte, der Verkürzung der Vertragslaufzeit auf sechs Monate sowie der Umstellung auf ein elektronisches System zur Dokumentenübermittlung.
Gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg.
Planen Sie einen Umzug nach Frankreich? Die Beantragung eines Arbeitsvisums mag kompliziert und manchmal langwierig erscheinen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Migrationsrecht wird Ihnen dieser Weg jedoch deutlich leichter fallen. Unsere Experten unterstützen Sie in jeder Phase – von der Wahl des Visumstyps über die Beschaffung der erforderlichen Dokumente bis hin zum Ausfüllen der Anträge.
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Hinweis: Frankreich hat seine Einwanderungspolitik aktualisiert, um ausländische Fachkräfte anzuziehen. Es wurden eine separate Aufenthaltserlaubnis für medizinisches Fachpersonal eingeführt, verschiedene Visakategorien zusammengefasst und die Bearbeitungszeit für die Blaue Karte EU verkürzt. Wir haben bereits über die neuen Regeln gesprochen, die am 16. Juni 2025 in Kraft getreten sind. Diese sehen auch eine Aktualisierung des Mindestlohns und die Festlegung klarer gesetzlicher Fristen für die Prüfung von Einwanderungsanträgen vor.
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Häufig
gestellte Fragen
Wie bestimmen Sie, welches Arbeitsvisum Sie für Frankreich benötigen?
Kann man ohne Arbeitserlaubnis in Frankreich arbeiten?
Welche Dokumente werden für die Beantragung eines Arbeitsvisums benötigt?
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