Das EES wird im Oktober 2025 in Betrieb genommen: Müssen wir mit Warteschlangen an den EU-Grenzen rechnen?
Inhaltsübersicht
- Was sind EES-Systeme?
- Was sind ETIAS-Systeme?
- Müssen sich Ausländer, die einen Aufenthaltstitel in der EU haben, im EES- und ETIAS-System registrieren?
- Wo wird die EES-Kontrolle durchgeführt?
- Kann es im Zusammenhang mit der Einführung des EES zu Verzögerungen bei der Passkontrolle in den europäischen Ländern kommen?
- Wie kann man Betrug bei der Registrierung im ETIAS-System vermeiden?

Nach vielen Anläufen soll das neue Ein- und Ausreisekontrollsystem der Europäischen Union (EES) im Oktober 2025 endlich in Betrieb gehen. Ab Herbst dieses Jahres wird die Einreise in die Europäische Union für Bürger aus Nicht-EU-Ländern voraussichtlich erschwert. Erfahren Sie, wann das EES eingeführt wird, ob sich Ausländer mit einem EU-Aufenthaltstitel im EES- und ETIAS-System registrieren müssen und weitere wichtige Details
Auf der offiziellen Website der EU zum EES heißt es, dass das System am 12. Oktober 2025 seinen Betrieb aufnehmen wird. Es ist Teil des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), das Experten zufolge nächstes Jahr eingeführt werden soll. Im Rahmen dieser Neuerung müssen Ausländer, die auf der Grundlage einer visumfreien Regelung in die EU einreisen, vor der Reise einen Einreiseantrag stellen und eine Gebühr entrichten.
Welche Änderungen sind für das System der Ein- und Ausreise in die europäischen Länder in den Jahren 2025-2026 zu erwarten? Lassen Sie uns weiterreden.
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Was sind EES-Systeme?
Mit Hilfe des EES-Systems werden bestimmte Informationen über Ausländer, die in die EU einreisen, registriert:
- Reisepassdaten;
- biometrische Informationen (Fingerabdrücke und Foto des Gesichts).
Durch die Einführung des EES werden die Stempel in den Pässen abgeschafft. Stattdessen wird das System automatisch registrieren, wenn jemand in ein EU-Land einreist oder es verlässt. Deshalb wird es viel einfacher sein, Personen zu identifizieren, die gegen die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum verstoßen haben.
Wichtig! Nach EU-Recht dürfen sich Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die Anspruch auf visumfreies Reisen haben, nur 90 Tage in der EU aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist die Erteilung eines Visums erforderlich.
Die Anforderungen des EES-Systems gelten nicht für Ausländer, die zwischen Schengen-Ländern reisen.
Was sind ETIAS-Systeme?
Das ETIAS-Systems erfordert von Ausländern, die Bürger von Nicht-EU-Ländern sind, dass sie ein Registrierungsverfahren durchlaufen, eine Visumgebühr entrichten und die entsprechende Genehmigung einholen, bevor sie in die Region reisen. Diese Anforderung gilt für Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren.
Gemäß dem 2018 verabschiedeten Beschluss beträgt die Gebühr 7 Euro. Angesichts der steigenden Inflation und zusätzlicher Betriebskosten wird vorgeschlagen, sie auf 20 Euro pro Antrag mit einer Gültigkeit von drei Jahren zu erhöhen. Die Gebührenanpassung soll vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament innerhalb von zwei Monaten geprüft werden. Der Beschluss tritt mit der Inbetriebnahme von ETIAS, also im letzten Quartal 2026, in Kraft.
Auf der Grundlage des Dokuments ist es erlaubt, sich 90 Tage lang im Gebiet der EU und der Schengen-Zone aufzuhalten. Sobald das Visum genehmigt ist, muss der Reisende drei Jahre lang keinen neuen Antrag stellen.
Obwohl das genaue Datum der Einführung noch nicht bekannt ist, hat die EU bereits betont, dass das ETIAS fünf bis sechs Monate nach dem EES eingeführt wird.
Müssen sich Ausländer, die einen Aufenthaltstitel in der EU haben, im EES- und ETIAS-System registrieren?
Ausländer, die Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern sind, aber eine Aufenthaltserlaubnis in einem der Länder der Region haben, sind von der Registrierung im EES- und ETIAS-System sowie von der 90-Tage-Beschränkung für den Aufenthalt in der Region befreit.
Die Kontrolle dieser Kategorie von Bürgern wird auf der Grundlage eines biometrischen Personalausweises erfolgen, z. B. der carte de séjour in Frankreich oder der carta di soggiorno in Italien. Die Führung der Europäischen Union hat jedoch keine Informationen darüber veröffentlicht, wie die automatischen Grenzschranken einen Reisenden als EU-Bürger identifizieren werden, wenn er einen Nicht-EU-Pass benutzt.
Wo wird die EES-Kontrolle durchgeführt?
Die EU-Länder bereiten sich darauf vor, automatische Schranken zur Kontrolle des EES zu installieren:
- Frankreich plant die Einrichtung von Selbstbedienungskiosken an Flughäfen, an denen Reisende ihre biometrischen und persönlichen Daten erfassen können, bevor sie sich zur Kontrolle an einen Grenzbeamten wenden. Für Besucher, die mit dem Auto an den französischen Land- und Seegrenzen ankommen, werden Tablet-PCs zur Dateneingabe zur Verfügung stehen.
- Deutschland und Österreich haben bestätigt, dass das erforderliche System auch auf Flughäfen installiert werden soll.
- Italien hat angekündigt, dass es die Zahl der automatischen Flugsteige an allen großen Flughäfen erhöhen und rund 600 Selbstbedienungskioske aufstellen wird.
- Norwegen plant die Erprobung "automatischer Kameras", die vom Grenzdienst verwaltet werden sollen.
Kann es im Zusammenhang mit der Einführung des EES zu Verzögerungen bei der Passkontrolle in den europäischen Ländern kommen?
Vertreter von Tourismusverbänden äußern bereits ihre Besorgnis über die Einführung des EES-Systems, da die Bürger bei ihrer ersten Ankunft in der EU viel mehr Zeit aufwenden müssen, um ihre biometrischen Daten anzugeben, als bei der derzeitigen Passkontrolle. Einigen Experten zufolge können Reisende an den Grenzübergängen bis zu 14 Stunden warten.
Auch die Regierungen der europäischen Länder sprechen von möglichen Verzögerungen. Insbesondere Österreich und Deutschland zeigten sich besorgt, dass sich die Wartezeiten an der Grenze verlängern könnten. Auch Reisende mit Wohnsitz in der EU können mit Verzögerungen rechnen.
Es liegt auf der Hand, dass diese Politik nicht nur für Touristen und Reiseveranstalter, sondern auch für die örtlichen Unternehmen schwerwiegende Folgen haben kann.
Wie kann man Betrug bei der Registrierung im ETIAS-System vermeiden?
Die Behörden der Europäischen Union haben bereits eine Warnung an Bürger aus Nicht-EU-Ländern vor möglichen betrügerischen Websites herausgegeben, die ETIAS-Visa anbieten. Bislang wurden 60 inoffizielle Websites im Netz gefunden. Nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur erstellen die Betrüger Kopien von Websites oder bieten Vermittlungsdienste an. In der Regel werden den Nutzern auf illegale Weise zusätzliche Provisionen für ihre Mittel berechnet.
Wichtig! Es gibt nur eine offizielle Website, die offizielle ETIAS-Website, die Mitte 2025 in Betrieb genommen wird, wenn das System in Kraft tritt.
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Zur Erinnerung: Die EU hat ein Gesetz unterstützt, das Fluggesellschaften zusätzliche Gebühren für Handgepäck verbietet. Wir haben Ihnen bereits erklärt, was sich für Passagiere mit Inkrafttreten der neuen Regelung ändert, wen sie betrifft und wie Billigflieger reagieren.
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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
Häufig
gestellte Fragen
Wann wird das EES-System in Betrieb genommen und wen betrifft es?
Ist die Beantragung eines ETIAS für die Einreise in die EU obligatorisch?
Wie vermeidet man Betrug bei der ETIAS-Registrierung?
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