Lettland verschärft Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige: Was sich ab September 2025 ändert
Inhaltsübersicht
- Wie ändern sich die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige in Lettland ab dem 1. September 2025?
- Welche Informationen sollten im lettischen Fragebogen enthalten sein?
- Zutritt zum Grenzgebiet: nur mit Zustimmung der Sicherheitsbehörden
- Wer unterliegt den neuen Einreisebestimmungen für Lettland?
- Wer unterliegt nicht den neuen Befragungsregeln in Lettland?
- Wie bereite ich mich auf eine Reise nach Lettland nach den neuen Regeln vor?

Ab September 2025 ändert Lettland die Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige: obligatorischer Fragebogen, Sonderpässe, neue Anforderungen. Erfahren Sie mehr über die neuen Anforderungen und Ausnahmen von den Regeln.
Ab dem 1. September 2025 gelten in Lettland neue, strengere Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige ohne lettisches Visum oder Aufenthaltserlaubnis (RZH), darunter auch Vertreter Senegals, Tadschikistans und der Türkei. Die Neuerungen gelten auch für Personen mit Schengen-Visa oder Aufenthaltserlaubnis anderer EU-Länder, die lediglich durch Lettland reisen.
Diese Maßnahmen werden aus Gründen der nationalen Sicherheit eingeführt, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedrohungen durch Russland und Belarus.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die neuen Einreisebestimmungen für Lettland ab September 2025.
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Wie ändern sich die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige in Lettland ab dem 1. September 2025?
Ab September 2025 ändern sich die Einreisebestimmungen für Ausländer nach Lettland wie folgt:
Alle Drittstaatsangehörigen ohne lettisches Visum oder Aufenthaltserlaubnis müssen spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen speziellen Fragebogen ausfüllen.
Dies gilt auch für Transitreisende (z. B. über den Flughafen Riga), unabhängig davon, ob sie ein Visum aus einem anderen EU-Land besitzen.
Welche Informationen sollten im lettischen Fragebogen enthalten sein?
- Reisezweck;
- Route und Wohnort;
- Aufenthaltsdauer;
- Kontaktdaten in Lettland;
- Tätigkeitsbereich;
- Angaben zum Beamtenstatus, zur Teilnahme an Wahlen oder zum Dienst in den Streitkräften, der Polizei, dem Zoll oder der Diplomatie sowie zur Frage, ob nahe Verwandte solche Positionen innegehabt haben.
Das Verschweigen oder die Angabe falscher Angaben wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 € geahndet.
Zutritt zum Grenzgebiet: nur mit Zustimmung der Sicherheitsbehörden
Gemäß den Änderungen des Gesetzes „Über die Staatsgrenze“:
- Der Zugang zum lettischen Grenzgebiet wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatssicherheitsdienstes gewährt.
- Bereits nach Inkrafttreten der Änderungen ausgestellte Ausweise sind maximal zwei Monate gültig.
Für alle Personen über 15 Jahren sind spezielle Ausweise erforderlich.
Diese Kontrollen gelten bis Ende 2027 im Rahmen verstärkter Sicherheitsmaßnahmen.
Wer unterliegt den neuen Einreisebestimmungen für Lettland?
Die neuen Einreisebestimmungen gelten für:
1. Drittstaatsangehörige mit einem von einem anderen EU-Land ausgestellten Schengen-Visum oder einer außerhalb Lettlands ausgestellten Aufenthaltserlaubnis.
2. Personen, die zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken reisen.
Wer unterliegt nicht den neuen Befragungsregeln in Lettland?
Die neuen Regeln gelten nicht für:
- Bürger der EU, der NATO, des EWR oder der Schweiz;
- Personen mit diplomatischer Immunität;
- Reisende mit offiziellem Besuchszweck und entsprechenden Nachweisen.
Wie bereite ich mich auf eine Reise nach Lettland nach den neuen Regeln vor?
1. Prüfen Sie, ob Sie ein lettisches Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Falls nicht, müssen Sie vor der Einreise einen Fragebogen ausfüllen.
2. Prüfen Sie, ob Sie im Grenzgebiet bleiben oder es überqueren möchten – möglicherweise ist ein Sonderpass erforderlich.
3. Stellen Sie die erforderlichen Informationen im Formular (einschließlich der Angaben zu Verwandten) im Voraus zusammen.
4. Vermeiden Sie Fehler oder falsche Angaben, um Bußgelder zu vermeiden.
Lettland ändert seine Vorgehensweise bei der Einreisekontrolle von Drittstaatsangehörigen erheblich und verschärft die Anforderungen an die Voranmeldung und den Zugang zum Grenzgebiet. Diese Neuerungen stellen eine Herausforderung für diejenigen dar, die es gewohnt sind, mit Visa aus anderen Ländern frei im Schengen-Raum zu reisen.
Um Ärger an der Grenze zu vermeiden, planen Sie Ihre Reise im Voraus, füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und verfolgen Sie die offiziellen Aktualisierungen. Und vor allem: Halten Sie stets eine gültige Versicherung und alle erforderlichen Dokumente bereit, denn auch die Durchreise erfordert nun besondere Aufmerksamkeit.
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Häufig
gestellte Fragen
Kann ich mit einem polnischen Visum ohne Fragebogen durch Lettland reisen?
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Ich wurde von einem Freund aus Lettland eingeladen – muss ich seine Kontaktdaten angeben?м
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