Änderungen im Verfahren zur unternehmensinternen Versetzung in Polen: Neue Regeln treten ab 1. Mai 2025 in Kraft

Polen führt ab dem 1. Mai 2025 neue Beschränkungen für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen im Rahmen unternehmensinterner Entsendungen ein. Erfahren Sie, welche Änderungen für Unternehmen und Arbeitnehmer mit diesen Erlaubnissen gelten
Ab dem 1. Mai 2025 führt Polen eine Reihe von Einschränkungen im Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen im Rahmen von unternehmensinternen Transfers ein. Lesen Sie in diesem Artikel mehr über die wichtigsten Gesetzesänderungen und wer von den Neuerungen betroffen ist.
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Was ändert sich im Verfahren für unternehmensinterne Transfers in Polen?
Die Regeln für unternehmensinterne Transfers werden strenger, insbesondere:
- Gesellschafter- oder Managementverhältnis
Eine Arbeitserlaubnis wird nur erteilt, wenn ein Unternehmen Anteile am anderen hält oder wenn beide Unternehmen gemeinsame Vorstandsmitglieder haben.
- Tatsächliche Geschäftstätigkeit
Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn das Unternehmen, das den Mitarbeiter entsendet, im Registrierungsland keine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
- Der Mitarbeiter ist bereits in einem Unternehmen tätig
Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für das Unternehmen tätig ist, das ihn entsendet.
- Dienstvertrag
Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen unternehmensinternen Transfer ist ein unterzeichneter Dienstvertrag mit der entsendenden juristischen Person erforderlich.
- Weitere Änderungen
Es gelten neue Anforderungen für eine IKT-Arbeitserlaubnis, darunter Nachweise zur Einhaltung des polnischen Arbeitsrechts, Mindestlohn und Ansprechpartner.
Wer ist von den neuen polnischen IKT-Beschränkungen betroffen?
Multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen einer IKT-Genehmigung nach Polen entsenden, müssen strengere Zulassungskriterien erfüllen.
Wie wirken sich die Gesetzesänderungen auf Arbeitnehmer in Polen aus?
- Frühzeitige Antragstellung
Aufgrund dieser Änderungen sollten Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor die neuen Beschränkungen in Kraft treten.
- Beschränkungen für Briefkastenfirmen
Diese Neuerungen werden die Aktivitäten von Unternehmen, die keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, sondern lediglich als formelle Organisationen für die Entsendung von Mitarbeitern in polnische Unternehmen dienen, erheblich einschränken.
- Mögliche Verzögerungen
Da die Behörden auf die neuen Regeln umstellen, müssen Arbeitgeber ab dem 1. Mai 2025 mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen rechnen.
- Änderungen der Unternehmensstruktur
Viele Geschäftsmodelle, die auf der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern nach Polen basieren, könnten komplizierter werden, und Unternehmen müssen voraussichtlich ihre Strukturen oder Verträge an die neuen Anforderungen anpassen.
Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform des polnischen Einwanderungsrechts. Die Reformen erfolgen vor dem Hintergrund der für 2025 geplanten umfassenden Änderungen der polnischen Einwanderungspolitik.
Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um mehr über unternehmensinterne Transfers (ICTs) in Polen zu erfahren.
Hinweis! Polen wird ein spezielles System einführen, das verhindern soll, dass Vermittler Visa-Meetings nutzen. Wir haben Ihnen bereits erklärt, wie das neue System funktioniert, warum Polen die Regeln verschärft und wie sich diese Änderungen auf Visumantragsteller auswirken.
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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
Häufig
gestellte Fragen
Was passiert, wenn ein Unternehmen die neuen Anforderungen nicht erfüllt?
Müssen Unternehmen IKT-Genehmigungen vor dem 1. Mai 2025 beantragen?
Worauf sollten sich Arbeitgeber jetzt vorbereiten?
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